Allgemeine Vertragsbedingungen

 

§ 1 Anbieter / Vertragsschluss

 

„Dog and Walk Kiel“ ist ein Angebot von Frau Ronja Mekelburg, Knooper Weg 10, 24103 Kiel.

Sämtliche Leistungen und Angebote der Frau Ronja Mekelburg erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

§ 2 Dienstleistung

 

Angeboten wird das Ausführen von Hunden, genannt „Dogwalking“, in Form eines mobilen Auslaufservices. Der Transport der Hunde erfolgt jeweils in firmeneigenem, tierschutzgerecht ausgestattetem Fahrzeug.

Die teilnehmenden Hunde werden an einem vereinbarten Ort (in der Regel Haushalt des Kunden) abgeholt, einzeln oder mit anderen Hunden ausgeführt und anschließend wieder zurückgebracht.

Eine über das Ausführen ausgehende Betreuung der Hunde im Sinne eines Hundesittings erfolgt nicht.

Angeboten wird das „Dogwalking“ in verschiedenen Vertragsmodellen. Einzelheiten und Voraussetzungen sind einzusehen unter: www.dogandwalk-kiel.de. Eine Dogwalking-Einheit beträgt 1,5 bis 2 Stunden und wird hinsichtlich von Länge und Ausgestaltung einzelfallbezogen abgestimmt.

„Dog and Walk Kiel“ erbringt die angebotenen Dienstleistungen über die Inhaberin, Frau Ronja Mekelburg, oder angestellte Mitarbeiter. Ein Anspruch auf die Ausführung durch bestimmte Personen besteht nicht.

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

 

Voraussetzung für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten ist das Bestehen einer gültigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung, gültiger Impfschutz nach den Vorgaben der StIKo Vet, sowie die regelmäßige prophylaktische Behandlung des Hundes gegen Ektoparasiten.

Die vorgenannten Voraussetzungen sind auf Anforderung der Anbieterin in geeigneter Weise nachzuweisen.

Die Anmeldung zu den Angeboten des „Dogwalking“ setzt ferner die Pkw-Verträglichkeit des Hundes sowie die Gewöhnung an ein Hundegeschirr voraus.

Hündinnen sind während der Läufigkeit von den Angeboten „Dog and Walk Kiel“ ausgeschlossen. Über die Teilnahme von nicht kastrierten Rüden entscheidet die Anbieterin im Einzelfall.

 

§ 4 Vertragsgrundlagen / Datenerfassung

 

Mit Erstanmeldung werden die personenbezogenen Daten des Kunden (zur Kontaktaufnahme und Vertragsabwicklung) sowie die Daten und Besonderheiten des Tieres erfasst. Der Kunde versichert, dass die insoweit gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Sie sind Vertragsgrundlage. Soweit sich im Laufe der Geschäftsbeziehung, insbesondere vor Inanspruchnahme weiterer Leistungen, Änderungen ergeben (Adressdaten / Problemverhalten / Impf- oder Versicherungsstatus) so sind diese durch den Kunden unaufgefordert mitzuteilen.

 

§ 5 Haftung

 

Die Tierhaltereigenschaft nach § 833 Abs. 1 BGB bleibt während der Dienstleistungsangebote von Frau Ronja Mekelburg unberührt. Frau Ronja Mekelburg wird von einer Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen freigestellt. Dies bedeutet eine Haftungsfreistellung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftungsfreistellung erfolgt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Eine etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mitgegebene Gegenstände (Halsbänder, Leinen, Steuermarken u. ä.) wird nicht übernommen.

Insbesondere ist im Rahmen des Vorstehenden die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die auf Falschangaben des Kunden zum Tier (Läufigkeit / Deckschaden) oder der Realisierung der typischen Tiergefahr gründen.

Im Hinblick auf Gruppenspaziergänge ist der Kunde sich bei Anmeldung der Tatsache bewusst, dass das Zusammentreffen von mehreren Hunden im Hinblick auf deren tierische Gefahr stets gefahrgeneigt ist und stimmt dieser Gefahr ausdrücklich zu. Insbesondere kann es in einer Hundegruppe zu artgerechten Hundebegegnungen kommen, welche Verletzungen der Tiere nach sich ziehen, die unter Umständen auch der tierärztlichen Versorgung bedürfen.

Die Aufsichtspflicht der Anbieterin endet mit Rückgabe des Hundes. Soweit vereinbart ist, dass der Hund im Anschluss an das „Dogwalking“ in die Kundenwohnung verbracht wird, so ist eine Haftung für etwaige Schäden, die in der unbetreuten Zeit entstehen, ausgeschlossen. Sie liegen außerhalb der Sphäre der Anbieterin.

Ausgeschlossen ist auch die Haftung für Schäden die auf Grund höherer Gewalt eintreten. § 6 Tierärztliche Versorgung

Sollte sich ein Tier während der Betreuungszeit verletzen oder aus anderem Grund der tierärztlichen Behandlung bedürfen, wird der Kunde unmittelbar informiert und das weitere Vorgehen mit ihm abgestimmt. Sollte der Kunde nicht erreichbar sein, so ermächtigt dieser Frau Ronja Mekelburg unmittelbar einen Tierarzt aufzusuchen und diejenigen Maßnahmen zu veranlassen, welche tiermedizinisch notwendig sind. Von den hierfür entstehenden Kosten stellt der Kunde Frau Ronja Mekelburg frei.

 

§ 7 Preise und Termin

 

Die konkreten Angebote und Leistungen von „Dog and Walk Kiel“ sind im jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (www.Dogandwalk-kiel.de/angebote-) zu entnehmen. sämtliche dort ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Für das erste Kennenlernen des Tieres werden pauschal 40,00 € berechnet. Für den Fall eines darauf hin zustande kommenden „Dogwalking-Vertrages“ findet dieser Betrag vollständige Anrechnung.

Das Vertragsmodell „Abonnement“ hat eine Laufzeit von jeweils 3 Monaten. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 3 weitere Monate, soweit der Kunde nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende kündigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Das „Abonnement“ charakterisiert sich durch einen monatlichen Festpreis (bezogen auf die Anzahl der wöchentlichen Ausführtage), welcher durchschnittliche Ausfallzeiten für Krankheit / Urlaub / Läufigkeit pauschaliert berücksichtigt, so dass ein Erstattungsanspruch des Kunden im Hinblick auf durch betriebsurlaubsbedingte Schließungen nicht besteht.

Im Fall der Verhinderung des Kunden sind verbindlich gebuchte Angebote spätestens 24 Stunden vor Beginn fernmündlich oder per Email abzusagen. Erfolgt eine fristgerechte Abmeldung nicht oder verspätet, ist „Dog and Walk Kiel“ im Wege des Schadensersatzes berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Leistung gleichwohl in voller Höhe abzurechnen bzw. als „Abonnement-Leistung“ zu verbuchen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

§ 8 Fotografien der Hunde

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass von seinem Hund während der Betreuungszeit Fotografien gefertigt werden, welche schließlich zu werblichen Zwecken eingesetzt und in sozialen Medien (z. B. Facebook / Instagram) Veröffentlichung finden können.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der vorgenannten Vertragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder nichtig oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

Stand November 2020

 

©Tierkanzlei D. Müller